Ja. Als Anzeigeerstatter haben Sie das Recht zu erfahren, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wurde. Sie dürfen aber nur erfahren, ob ein Verfahren durch Einstellung, Strafbefehl oder Anklage erledigt wurde. Einzelheiten müssen Ihnen die Behörden nicht mitteilen. Sie erhalten auch keine Begründung für die eingeleiteten Massnahmen, und ein Recht auf Akteneinsicht haben Sie auch nicht.

Anders ist die Rechtslage, wenn Sie durch ein Delikt geschädigt wurden. Dann haben Sie die Möglichkeit, als Partei am Verfahren teilzunehmen. Sie haben dann  ­Akteneinsicht und erhalten auch die im Verfahren ergehenden Beschlüsse und Urteile.