Nein. Sie und Ihre Schwester haben Anspruch auf je die Hälfte des Gesamt­vermögens Ihrer Mutter. Bis zur Erbteilung gehört ­Ihnen alles gemeinsam. Im Teilungsvertrag wird ge­regelt, wer was bekommt. Deshalb müssen Sie sich mit Ihrer Schwester über die Ver­teilung des Nachlasses ­einigen.

Wollen Sie die Wohnung allein behalten, müssten Sie Ihre Schwester aus­zahlen. Finden Sie keine Lösung, können sowohl Sie als auch Ihre Schwester beim Gericht eine Teilungsklage ein­reichen.

Kommt auch vor Gericht keine Einigung zustande, ordnet der Richter den Verkauf der Wohnung an und verteilt das Geld nach den Erbquoten.