Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Überstunden müssen bezahlt werden, und zwar mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Allerdings kann man im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren, dass allfällig geleistete Überstunden nicht zusätzlich abgegolten werden müssen. Das ist bei Ihnen der Fall. Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf Auszahlung der zusätzlichen Überstunden. Umgekehrt darf der Betrieb die Ferien nicht auf 20 Tage kürzen, wenn Sie mal keine Überstunden leisten.