Nein. Um von der Arbeitslosenversicherung Tag­gelder zu erhalten, müssen Sie vermittlungsfähig sein im Sinne des Gesetzes. Bei einem Zeitraum von bloss sechs Wochen ist das nicht der Fall. Dieser Zeitraum ist dafür zu kurz. Dies gilt selbst für Branchen, in denen es viele offene Stellen hat und eine temporäre Anstellung für wenige Wochen möglich wäre.

Die Vermittlungsfähigkeit wurde gerichtlich unter anderem in folgenden Fällen verneint: einem Koch mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis, der für sieben Wochen zwischen Unteroffiziersschule und Abverdienen eine Stelle suchte. Oder auch einem Bank­angestellten für einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten vor dem Abverdienen.