Ihre Geschwister können das Vorkaufsrecht nicht geltend machen. Denn dieses kommt nur bei einem sogenannten Vorkaufsfall zum Zug. Das heisst: bei einem Verkauf oder bei einem­ anderen Geschäft, das dem Verkauf gleichkommt. Kein Vorkaufsfall liegt hingegen vor, wenn die Liegenschaft vererbt, zwangsversteigert oder eben verschenkt wird. Ihre Geschwister können daher die Schenkung nicht verhindern.