Nein. Wer nach Erreichen des ordentlichen Renten­alters eine AHV-Rente bezieht, verliert seinen Anspruch auf Familienzu­lagen. Sie haben aber Anspruch auf eine Kinderrente als Ergänzung zu Ihrer AHV-Altersrente. Und zwar so lange, bis Ihre Tochter die Ausbildung abgeschlossen hat – aber höchstens, bis sie 25 Jahre alt ist.