Ja, sofern Ihr Bruder kein Testament verfasst und die Erbschaft nicht anders geregelt hat. Dann gilt das gesetz­liche Erbrecht – der Nachlass geht somit an die nächsten gesetzlichen Erben. Die gesetzlichen Erben eines kinderlos Verstorbenen, dessen Eltern nicht mehr leben und der keinen Ehegatten hinterlässt, sind seine Geschwister.