Ja. Die gesetzlichen Erben Ihres Vaters sind Sie und Ihre Geschwister. Da Ihr Vater seinen Nachlass nicht per Testament geregelt hat, gilt das Gesetz. Daraus folgt: Sie und Ihre Geschwister erben zu gleichen Teilen. Wenn ein gesetzlicher Erbe die Erbschaft ausschlägt, vererbt sich sein Anteil, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre. Verzichten Sie auf das Erbe Ihres ­Vaters, kommen an Ihrer Stelle also Ihre Kinder zum Zug.