Ja. Die Post hat zwar einen Grundversorgungsauftrag. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie Bareinzahlungen ermöglichen muss. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie diese an jedem Ort anbieten muss. Die Möglichkeit von Bareinzahlungen ist laut Gesetz nur in Poststellen zwingend, nicht aber in Postagenturen. In Gebieten, in denen lediglich eine Postagentur vorhanden ist, müssen Pöstler Bareinzahlungen im Hausservice möglich machen.

Die Voraussetzungen der Grundversorgung sind erfüllt, wenn mindestens 90 Prozent der Bevölkerung eines Kantons zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle oder eine Postagentur erreichen können. Wenn die Post einen Hausservice anbietet, gelten 30 Minuten.