Ja. Da Ihnen der neue Vertrag am Telefon angeboten wurde, handelt es sich um ein sogenanntes Haustür­geschäft. Es kann innert 14 Tagen widerrufen werden. Ein Widerrufsrecht hätten Sie nur dann nicht, wenn Sie die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht ­hätten. Sie wollten aber Ihr Abo kündigen und nicht einen neuen Vertrag abschliessen – der Ver­käufer hat Sie offenbar überrumpelt.

Gut zu wissen: Die Frist für den Widerruf eines Haustürgeschäfts beginnt erst dann, wenn Sie schriftlich über das Widerrufsrecht informiert werden.