Nein. Ihr Beistand muss Ihnen einen angemes­senen Betrag zur freien Verfügung ausrichten. Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Die Höhe dieses Betrags hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Mit dem Geld können Sie tun, was Sie wollen.

Falls Ihr Beistand sich weiterhin weigert, Ihnen etwas zu geben, können Sie sich an die Erwachsenenschutzbehörde wenden.