Ja, Sie haben nur acht Zwölftel des 13. Monatslohns zugut. Grund: Zahlt eine Krankenversicherung ein Taggeld aus, wird dieses inklusive 13. Monatslohn berechnet. Für den Monat, in dem Sie Taggeld bezogen, erhielten Sie den Dreizehnten also bereits als Bestandteil des Krankentaggeldes.