Nein. Gemäss Gesetz dürfen Ehegatten die Wohnung, in der sie gemeinsam wohnten, nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Partners verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der verkaufswillige Ehegatte alleiniger Eigentümer der Wohnung ist. Und es gilt während der ganzen Dauer der Ehe – also auch dann, wenn der gemeinsame Haushalt aufgehoben oder die Scheidung eingereicht wurde.

Wird die Zustimmung zum Verkauf ohne triftigen Grund verweigert, kann der Eigentümer aber das Gericht anrufen. Dieses kann ihn dann gegebenenfalls zum Verkauf ermächtigen.