Ja. Die Abtretung des Anspruchs der Alimente an die Mutter ist gültig. Laut Gesetz gilt zwar: Ab Volljährigkeit müssen die Unterhaltsbeiträge dem Kind direkt bezahlt werden. Das Bundesgericht entschied aber, dass volljährige Kinder ihre Unterhaltsforderungen an den bisher obhutsberechtigten Elternteil abtreten dürfen. Sie müssen die Alimente für Ihren Sohn somit nach wie vor Ihrer Ex-Frau überweisen.