Nein. Überragende Äste und eindringende Wurzeln kann Ihr Nachbar zwar normalerweise kappen und für sich behalten, falls sie sein Eigentum schädigen und auf Beschwerde hin nicht innert einer angemessenen Frist beseitigt werden. Allerdings muss der Stamm des betreffenden Baumes vollständig auf Ihrem Grundstück stehen.

Pflanzen hingegen, die genau auf der Grundstückgrenze stehen, befinden sich grundsätzlich im Miteigentum der beiden Grundeigentümer und werden vom Kapprecht nicht erfasst. Beschädigt Ihr Nachbar den Baum gegen Ihren Willen, wird er schadenersatzpflichtig.

Bei einem einzelnen Baum kann jedoch jeder Miteigentümer die Auf­lösung des Miteigentums verlangen, was in der Regel auf die Fällung des Baums hinausläuft.