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K-Tipp 02/2020
28.01.2020
Nein. Alle Erben haben den gleichen Anspruch auf alle Gegenstände des Nachlasses. Etwas anderes gilt nur, wenn per Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbgegenstände einem der Erben zugewiesen werden. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, müssen Sie sich mit Ihren Geschwistern einigen, wer welche Gegenstände erhalten soll. Tipp: Oft hilft das Auslosen.
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