Ja. Arbeitgeber müssen ihren Angestellten für die Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten und für wichtige Familienanlässe frei geben. Dazu zählt auch die Beerdigung von nahen Verwandten wie der Gross­eltern. Für die Dauer der kurzen Abwesenheit haben Sie Anspruch auf Lohn.