Es kommt auf die Vereinsstatuten an. Wenn diese ausdrücklich vorsehen, dass der Ausschluss eines Mitglieds ohne Begründung zulässig ist, können Sie wenig dagegen tun. 

Das heisst aber nicht, dass ein Verein ein Mitglied willkürlich ausschliessen darf. Unzulässig ist ein Ausschluss ohne Angaben von Gründen, wenn er rechtsmissbräuchlich erfolgt oder wenn er gegen vereinsinterne Verfahrensbestimmungen verstösst. Das wäre etwa dann der Fall, wenn das Vereinsmitglied vor dem Ausschluss nicht angehört wurde. Aber auch, wenn jemand den Ausschluss beschloss, der dafür nicht  zuständig war.