Ja. Sie dürfen ein reglementarisch eingeräumtes alleiniges Benützungsrecht einem anderen Stockwerk­eigentümer verkaufen, sofern dies im Reglement nicht ausdrücklich verboten ist. Die Einwilligung der Eigentümerversammlung müssten Sie nur dann einholen, wenn dies das Reglement explizit verlangt.

Übrigens: Einem aussenstehenden Dritten dürften Sie Ihr Sondernutzungsrecht nur mit Zustimmung der Versammlung übertragen. Kein Problem wäre die Vermietung: Wer ein alleiniges Benützungsrecht an einem Hobbyraum oder einem Parkplatz hat, darf diese ohne Weiteres vermieten.