Nein. Die Gemeinde darf nur diejenigen Informa­tionen einholen, die für die Abklärung des Leistungsanspruchs notwendig sind.

Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde benötigt für die Über­prüfung Ihres Leistungs­anspruchs die­jenigen An­gaben, die Einblicke in Ihre wirtschaft­lichen Verhält­nisse geben. Darunter fallen insbesondere Angaben zu Ein­kommen und Vermögen ­sowie zu allen Ihren finan­ziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise Mietvertrag, Krankenkassenprämie, monatliche Rechnungen usw.

Über Ihre Arzt- und Apothekenrechnungen hinaus  sind Sie nicht verpflichtet, Informationen zu Krankheiten zu liefern. Denn sie sind nicht erforderlich, um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abzuklären.