Nein. Die Verkehrsregelnverordnung verbietet das unnötige Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehenden Fahrzeugen. Das gilt auch im Winter, wenn es kalt ist und die Scheiben zugefroren sind. Damit lässt sich ein langes Laufenlassen des Motors nicht rechtfertigen. Wenn Sie Anzeige erstatten, droht Ihrem Nachbarn eine Busse von 60 Franken.