Nein. Während des Mutterschaftsurlaubs darf der Ferienanspruch nicht gekürzt werden. Eine Kürzung ist nur zulässig, wenn eine werdende Mutter während der Schwangerschaft mindestens drei Monate lang ausfällt. In diesem Fall darf der Arbeitgeber das jährliche Ferienguthaben für den dritten und jeden folgenden ganzen Monat der Arbeitsunfähigkeit um je einen Zwölftel kürzen.

Sollten Sie nach dem Mutterschafts- noch einen unbezahlten Urlaub beziehen, hätten Sie für die Dauer des unbezahlten Urlaubs keine Ferien zugut.