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Gesundheitstipp 12/2019
11.12.2019
Nein. Der Vertrauensarzt untersteht dem Arztgeheimnis. Er darf dem Betrieb nur allgemein mitteilen, ob Sie für die Stelle aus ärztlicher Sicht geeignet sind. Zur Weitergabe von detaillierteren medizinischen Informationen oder Unterlagen braucht er Ihr ausdrückliches Einverständnis.
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