Nicht unbedingt. Grundsätzlich sind Ferien auch während der Kündigungsfrist als arbeitsfreie Tage zu beziehen. Der Arbeitgeber kann den Bezug aber ausnahmsweise verweigern, wenn dafür stichhaltige Gründe vorliegen. Damit ist z.B. ein Personalengpass gemeint – oder ein wichtiger Liefertermin.