Ja. Die Hausratversicherung zahlt nicht nur den Wiederbeschaffungswert der in Mitleidenschaft gezogenen Sachen. Unter dem Titel «Kosten» übernehmen die Gesellschaften nach einem versicherten Schaden bis zu einem bestimmten Betrag – in der Regel mindestens 5000 Franken – unter anderem auch zusätzliche Lebenshaltungskosten – etwa für eine Ersatzwohnung, falls die Wohnung unbenutzbar ist. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung nach den versicherten Leistungen.