Ja. Ihre Schwester erbt gleich viel wie Sie. Denn Ihre Mutter hat kein Testament verfasst. Deshalb gilt die gesetzliche Erbfolge. Ihre Schwester und Sie sind die nächsten Verwandten und haben Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft. Ihre Schwester würde nur dann nichts ­erhalten, wenn sie «erbunwürdig» wäre. Erbunwürdig ist man laut Gesetz jedoch nur, wenn man gegen den Verstorbenen eine schwere Straftat begangen hat, die dazu führte, dass er kein Testament mehr verfassen konnte – oder wenn man ein gültiges Testament verschwinden liess.