Ja. Der Anspruch auf Einräumung eines Bauhandwerkerpfandrechtes steht den Handwerkern auch dann zu, wenn der Mieter die Arbeiten in Auftrag ­gegeben hat.

Um sich gegenüber dem Mieter abzusichern, können Sie so vorgehen: Der Mieter braucht ja Ihre Zustimmung für den Umbau. Diese können Sie an folgende Bedingungen knüpfen: Der Mieter stellt die Baukosten mittels Sperrkonto oder mit einer Bank­garantie sicher. Zudem können Sie vereinbaren, dass Sie als Vermieter den Umbau bei Beendigung der Miete entschädigungslos übernehmen, falls der Mieter die Handwerker nicht bezahlen sollte.