Nein. Sollten Ihre Mit­fahrer bei einem Unfall verletzt werden, zahlt Ihre obligato­rische Autohaftpflichtversicherung. Ausser Personen- und Sachschäden deckt sie auch Vermögensschäden – etwa den Lohnausfall von Verletzten. 

Dazu kommt, dass Jugendliche, die noch nicht erwerbstätig sind, bei der Krankenkasse unfallversichert sind. Sollte ein Unfall passieren, zahlt die Grundversicherung Arzt- und Spitalkosten. Und: Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist zudem über den Arbeitgeber für Unfälle in der Freizeit versichert. Die Unfallver­sicherung zahlt auch Taggelder, Erwerbsunfähigkeitsrenten und Integri­täts­entschädigun­gen. 

Unfall- und Krankenversicherungen sind vorleistungspflichtig und rechnen die bezahlten Beträge direkt mit der Haftpflichtversicherung ab.

Eine spezielle Insassenversicherung ist daher nicht erforderlich.