Ja. Der Arbeitgeber könnte von Ihnen eine Entschädigung in der Höhe von einem Viertel eines Monatslohns und gegebenenfalls wei­teren Schadenersatz verlangen. Von einem Arbeitsvertrag können Sie nicht einfach zurücktreten. Wollen Sie die Stelle nicht antreten, sollten Sie sie schon vor Antritt kündigen. In der Probe­zeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise sieben Tage.

Sie müssten dann diese Mindestdauer des Vertrags abarbeiten, sofern das der Betrieb verlangt. Arbeitgeber haben aber in der Regel kein Interesse daran, einen neuen Angestellten sieben Tage einzuführen, der nicht bleiben will. Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Er wird wohl damit einverstanden sein, dass Sie die Stelle gar nicht erst antreten.