Nein. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis steht von vornherein fest, wann es endet. Befristet Angestellte haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen anschliessend eine unbefristete Anstellung angeboten wird. Ihr Chef muss daher nicht begründen, weshalb er das Arbeitsverhältnis mit Ihnen nicht weiterführen will.