Ja. Bei der Gleitzeitarbeit liegt die Zeitautonomie in einem gewissen Ausmass beim Angestellten. Das bedeutet: Er kann im Rahmen der vereinbarten Gleitzeit die Sollarbeitszeit über- oder unterschreiten. Angestellte können aber vertraglich verpflichtet werden, Mehrstunden innert einer bestimmten Frist abzubauen und Minusstunden aufzuholen. Sie sind also selber  für Ihr Zeitmanagement verantwortlich. Falls Sie Ihr Plussaldo bis Ende Jahr nicht abbauen, verfallen die zu viel gearbeiteten Stunden entschädigungslos – es sei denn, die Kompensation durch Freizeit wäre wegen Weisungen des Arbeitgebers nicht möglich.