Ja. Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung. Da Sie zurzeit noch Ihr erstes Dienstjahr absolvieren, können Sie also mit der einmonatigen Frist auf das nächste Monatsende kündigen – auch wenn das Ende der Kündigungsfrist dann ins zweite Dienstjahr fällt.

Gut zu wissen: Geht es um die Frage, ob eine Kündigung rechtzeitig – also unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlich festgelegten Fristen – ausgesprochen worden ist, zählt nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt des Empfangs. Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung also noch vor Ablauf des ersten Dienstjahres erhalten.