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22.02.2024
Nein. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Falls Sie verunfallen, gibt es von der Suva gleich viel Taggeld wie von der Arbeitslosenversicherung.
Nein. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Falls Sie verunfallen, gibt es von der Suva gleich viel Taggeld wie von der Arbeitslosenversicherung.
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