Inhalt
K-Tipp 07/2024
09.04.2024
Letzte Aktualisierung:
10.04.2024
10.04.2024
Ja. Im Kanton Aargau werden nicht nur die Unterhaltsbeiträge bevorschusst, die nach dem Einreichen des Gesuchs fällig werden, sondern auch die im Zeitpunkt der Gesuchstellung ausstehenden Beiträge, und zwar auf maximal drei Monate zurück. Anders ist es zum Beispiel in den Kantonen Basel-Stadt oder Zürich: Dort werden Unterhaltsbeiträge erstmals für den Monat bevorschusst, in dem das Gesuch eingereicht wird.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden