Nein. Alimente werden grundsätzlich nicht vererbt. Wurde damals bei der Scheidung nichts anderes vereinbart, enden Ihre Unterhaltsansprüche und diejenigen Ihrer Kinder  mit dem Tod Ihres Ex-Mannes.

Immerhin erhalten Ihre Kinder eine Waisenrente der AHV und – sofern Ihr Ex-Mann bei einer Pen­sionskasse versichert ist – eine Rente der Pensionskasse. Ausserdem sind die Kinder gegenüber ihrem Vater erbberechtigt.

Als Ex-Gattin des Verstorbenen mit Kindern aus dieser Ehe erhalten Sie eine Witwenrente der AHV, falls die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat. Oder falls das jüngste Kind das 18. Altersjahr erst nach dem 45. Geburtstag der Mutter (also von Ihnen) erreicht.

Falls Ihr Mann einer Pensionskasse angeschlossen ist, erhalten Sie zudem eine Witwenrente der Pensionskasse – aber nur, falls die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat. Auch muss im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslange Rente zugesprochen worden sein.