Nein. Ihre pensionierte Mutter hat nach dem Tod ihres Mannes zwar grundsätzlich Anspruch auf ihre Altersrente und eine Witwenrente der AHV. Aber: Wer die Voraussetzung sowohl für die Alters- als auch die Hinterlassenenrente erfüllt, erhält nur die höhere der beiden Renten.