Ja. Denn das Bezahlen der von der Ausgleichskasse in Rechnung gestellten Akontobeiträge ist nicht freiwillig. Werden Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, erhebt die Kasse gemäss der AHV-Verordnung eine Mahngebühr von 20 bis 200 Franken. Die Gebühr darf aber immer nur kostendeckend sein. Das ist bei 20 Franken der Fall. 200 Franken hingegen wären zu hoch und somit unzulässig.