Ja. Sie müssen aber die Kaufquittung vorweisen können. Damit belegen Sie, ein Abo für die ­fragliche Zeit und Strecke gekauft zu haben. Das gilt allerdings nicht für Mehrfahrtenkarten. Denn aus solchen ­Quittungen ist nicht ersichtlich, wie viele Fahrten bis zum Verlust der Karte schon unter­nommen wurden.