Als Faustregel gilt: Bei TV-­Geräten mit einer Diagonalen ab 150 Zentimetern und einer Bildhöhe von mindestens 90 Zentimetern sollte der Sitzabstand das Drei- bis Vierfache der Bildhöhe nicht unterschreiten – das wären in diesem Fall 2,7 bis 3,6 Meter Abstand zwischen Sitz und Bildschirm.