Ja. Ihr Anspruch auf Nachzahlung ist noch nicht verjährt. Die Teuerung machte 2021 wie 2022 je rund 2 Prozent aus. Ihr Stiefsohn ­hätte somit ab Januar 2022 mehr als 1500 Franken und 2023 noch mal mehr zahlen müssen. Einen Teuerungsrechner finden Sie auf Bfs.admin.ch > Statistiken finden > Preise > Konsumentenpreise > Indexierung.