Die Abweichung vom deklarierten Gewicht darf bei Packungen von Produkten mit einem Inhalt von 500 bis 1000 Gramm maximal 15 Gramm betragen. So steht es in der Verordnung des Bundes über Mengenangaben. Die Verordnung gilt aber für den Durchschnitt aller Produkte. In Einzelfällen darf die Abweichung bis 30 Gramm betragen. Und bei Waren mit Gewichtsschwund während der Lagerung wie Teig darf die Abweichung noch grösser sein. Das aufgedruckte Gewicht muss nur zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens erreicht werden.