Die Zollbehörde ordnet bei Paketen aus dem Ausland Stichproben an. Damit wird überprüft, ob der Inhalt des Pakets mit der angebrachten Deklaration übereinstimmt.  

Die Post verlangt dafür pro Stichprobe 13 Franken. Diesen Betrag holt sie sich aber nicht beim Zoll, sondern kassiert das Geld beim Empfänger der Sendung ein. Die Gebühr muss auch dann bezahlt werden, wenn die bestellte Ware zollfrei ist. 

Staat muss für die Kosten aufkommen  

Warum muss man an der Grenze für eine stichprobenweise Kontrolle bezahlen, obwohl alles korrekt deklariert und kein Zoll geschuldet ist? Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements ist die Zollkontrolle selbst kostenlos. Die anmeldende Person müsse aber dabei mitwirken. Bei Pake­ten gelte laut Zollgesetz die Post als «anmeldende Person». Auf die Gestaltung von Gebühren, die die Post erhebe, «hat die Zollverwaltung leider keinen Einfluss».

Die Post sagt, sie würde die Kosten der Stichproben «einfach verursachergerecht weiterleiten», so Sprecher Oliver Flüeler. 

Laut Marcel Niggli, Rechtsprofessor an der Uni Freiburg, ist der Empfänger allerdings nicht der Verursacher. «Der Empfänger hat keinen entsprechenden Auftrag vergeben», hält er fest. Er könne nichts dafür, wenn die Post ein Paket öffne. Dies geschehe im Auftrag des Staates. Also müsse auch der Staat für die entsprechenden Kosten aufkommen. Das Zollgesetz rechtfertige keine Übertragung der Gebühr auf den Empfänger, so Niggli. 

Hängiger Vorstoss für eine Rückerstattung

CVP-Ständerat Erich Ettlin OW fordert, dass der Bund dem Empfänger die Gebühr von 13 Franken künftig zurückerstattet. Doch weshalb so kompliziert? Einfacher wäre es, wenn der Bund die Post direkt für ihren Aufwand entschädigt. Das sei laut seinem Vorstoss im Parlament möglich, sagt Ettlin. Der Bundesrat könne dies nach der Gesetzesänderung so umsetzen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement will sich zur Motion Ettlin nicht äussern. Es dürfe der Antwort des Bundesrats nicht vorgreifen.