Ich habe vor kurzem gekündigt. Noch bevor ich eine neue Stelle fand, bin ich plötzlich an Polyarthritis erkrankt. Nun habe ich eine neue Stelle angetreten. Am ersten Arbeitstag musste ich einen Fragebogen ausfüllen für die KollektivKrankentaggeld-Versicherung. Bei den Gesundheitsfragen habe ich meine Polyarthritis angegeben. Darauf hiess es, ich sei unter Vorbehalt aufgenommen. Was sind die Konsequenzen?

Vorbehalt heisst: Sie sind versichert. Sollten Sie aber wegen der Polyarthritis längere Zeit ausfallen, so müsste die Versicherung dafür nicht zahlen.

Bei Krankheit gilt im Grundsatz: Der Betrieb muss den Lohn nur noch für eine kurze Zeit zahlen (im ersten Anstellungsjahr drei Wochen lang, anschliessend höchstens ein paar Monate).

Viele Betriebe haben aber eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung. Diese ersetzt den Lohnausfall bei längerer Krankheit in der Regel zwei Jahre lang.

Für diese längere Dauer würde nun die Versicherung in Ihrem konkreten Fall nicht zahlen - weil Ihre Polyarthritis die «vorbehaltene Krankheit» ist.

Finanzielle Konsequenz: Sie erhalten nur das, was der Arbeitgeber gemäss Gesetz und örtlicher Skala zahlen muss.

Das Gleiche gilt, wenn bei der Aufnahme gar keine Gesundheitsfragen gestellt wurden. Das ist bei grösseren Betrieben (über 20 Leute) oft der Fall. Wenn in einem solchen Fall bei Stellenantritt eine Krankheit bereits besteht, kann die Versicherung die Zahlung ebenfalls verweigern (siehe K-Tipp 14/02).

Und auch in diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht länger zahlungspflichtig als im Gesetz vorgesehen.

(em)



Bei Krankheit: So lange gibts Lohn

Sofern der Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag keine günstigere Regelung vorsieht und keine Betriebs- oder Einzel-Krankentaggeld-Versicherung besteht, richtet sich die so genannte Lohnfortzahlung bei Krankheit und Schwangerschaft nach einer der folgenden Skalen. Welche Skala in Ihrem Fall gilt, erfahren Sie beim Bezirksgericht Ihres Arbeitsortes.