Melden Sie den Schadenfall der Unfallversicherung. Wenn diese zahlt, müssen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt übernehmen, wie das bei der Krankenkasse der Fall wäre. Wenn Ihr Therapeut Ihnen eine Rippe quetscht, ist davon auszugehen, dass er gegen elementare medizinische Behandlungsgrundsätze verstiess. Das ist Bedingung dafür, dass die Unfallversicherung den Schaden übernimmt. Sie kann je nach Sachverhalt auf den Chiropraktiker oder seine Haftpflichtversicherung zurückgreifen.