Inhalt
Wer einen gemeinsamen Haushalt durch Scheidung auflöst und in der Folge weniger Möbel, Haushaltgeräte usw. besitzt, kann die Hausratversicherung den neuen Umständen anpassen und die Prämie senken. Eine Überversicherung ist nicht nur teuer, sondern auch sinnlos. Denn mehr als den entstandenen Schaden ersetzt die Versicherung ohnehin nicht. Das Änderungsgesuch kann auch ausserhalb der vertraglichen Kündigungsfristen gestellt werden. In der Regel zeigen sich die Versicherungsgesellschaften ...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken