Ein Lenker muss seinen Führerausweis für ein Jahr abgeben. Er hatte im Sekundenschlaf einen Selbstunfall verursacht. Wer trotz erkennbarer Ermüdung Auto fährt, handelt laut Bundesgericht grobfahrlässig. Laut Bundesgericht war die Ermüdung sogar voraussehbar gewesen. Der Lenker hatte von 7 bis 16 Uhr bei einer Operation assistiert, nur einen Kaffee getrunken und nichts gegessen.

Bundesgericht, Urteil 1C_25/2016 vom 4. Juli 2016