Eine Frau arbeitete in einer Bar in Genf. Eine GmbH kaufte den Betrieb, wollte die Angestellte aber nicht übernehmen. Sie war mittlerweile schwanger, bot aber weiterhin ihre Arbeit an und forderte von der GmbH den Lohn bis zum ersten möglichen Kündigungstermin. Das Arbeitsgericht Genf hiess die Klage gut. Die GmbH erhob Beschwerde beim Kantonsgericht Genf. Sie argumentierte, beim Kauf der Firma sei ihr garantiert worden, die Bar habe keine Mitarbeiter. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. Denn laut Gesetz übernimmt der Käufer eines Unternehmens automatisch alle Mitarbeiter. Daher muss die GmbH der Angestellten weiterhin den Lohn zahlen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 4A_350/2018 vom 25. Oktober 2018