Kein Zuschlag für «Fremde»

Eine Zürcherin liess sich freiwillig in der all­gemeinen Abteilung einer Thurgauer Klinik ­behandeln. Für diese Abteilung hatten die Tarifpartner (Kanton und Kranken­kassen) eine ­Tagespauschale von 369 Franken festgelegt. Die Klinik verlangte aber 590 Franken. 

Die Krankenversicherung der Patientin wehrte sich gegen diese Rechnung – und erhält vom Bundesgericht Recht. Ein Zuschlag für ausserkantonale Patienten sei zwar früher üblich gewesen. Nach den neuen Regeln der Spitalfinanzierung sei er jedoch nicht mehr erlaubt.

Bundesgericht, Urteil 9C_96/2014 vom 25. 3. 2015