Sie haben die Wahl. Wollen Sie die geänderte Reise antreten, können Sie dies tun. Sollte sie teurer sein, müssen Sie aber den Mehrpreis draufzahlen. Beispiel für eine solche teurere Änderung: Es fallen in Kenia ein paar Badetage weg, dafür wird die Safari länger.

Wollen Sie diese Änderung nicht akzeptieren, können Sie vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Annullationsentschädigung zu bezahlen. In diesem Fall haben Sie das Recht auf Rückerstattung des gesamten bezahlten Betrages.

Es kann aber auch sein, dass Ihnen der Veranstalter statt der ursprünglichen eine andere gleich- oder höherwertige Pauschalreise für den gleichen Zeitraum anbietet (zum Beispiel Indonesien statt Kenia); ein solches neues Angebot können Sie annehmen, ohne einen Aufpreis zu bezahlen.

Kostet dieses Ersatzangebot weniger, muss Ihnen der Veranstalter die Preisdifferenz zurückerstatten.

Übrigens: Geringfügige Vertragsänderungen müssen Sie hinnehmen, dagegen können Sie rechtlich nichts unternehmen. Darunter fällt zum Beispiel die Verschiebung des Abflugs um ein paar wenige Stunden.

(oh)