Vor kurzem bin ich umgezogen. Mein bisheriger Vermieter will mir nun das Depot noch nicht auszahlen. Ich müsse warten, bis die Nebenkostenabrechnung gemacht sei, was aber erst nächsten Juni der Fall ist.
Muss ich so lange warten?


Nein. Der Vermieter muss das Depot nach dem Auszug im Prinzip sofort zurückzahlen. Das Argument der fehlenden Nebenkostenabrechnung allein zählt nicht.

In Ihrem konkreten Fall ist aber die Schlussrechnung für die nötigen Reparaturen noch offen. Aus diesem Grund kann sich der Vermieter gegen die Auszahlung des Depots sperren.

Ein wichtiges Prinzip lautet nämlich: Keine der beiden Parteien (Mieter oder Vermieter) darf eigenmächtig über das Depot verfügen; es braucht immer das Einverständnis von beiden.
Auch wenn aufgrund des Abnahmeprotokolls unbestritten ist, dass der Mieter für Reparaturen oder Ausbesserungsarbeiten aufkommen muss, kann das Depot vorerst gesperrt bleiben.

In diesem Fall hat der Vermieter rund drei Monate Zeit, um die Reparaturen ausführen zu lassen und eine Schlussabrechnung zu erstellen. Wenn diese Abrechnung feststeht und der Mieter damit einverstanden ist, kann der Vermieter für diesen Betrag auf das Depot zurückgreifen, den Rest des Depots muss er sofort zur Auszahlung freigeben.
Ist der Mieter mit der Schluss-abrechnung nicht einverstanden, bleibt das Depot weiter blockiert. Der Mieter sollte sich in diesem Fall an die Schlichtungsbehörde wenden.

Das sind die wichtigsten Regeln zum Thema Mietzinsdepot:

- Eine Kaution muss nur gezahlt werden, falls dies vertraglich vereinbart wurde. Sie darf bei Mietwohnungen die Höhe von drei Monatszinsen nicht übersteigen. Falls im Vertrag ein Depot vereinbart wurde, kann der Vermieter dies auch nach-träglich noch einfordern, sofern das beim Einzug nicht geschehen ist.

- Will der Vermieter wäh-rend der Mietdauer neu ein Depot verlangen oder das bestehende erhöhen, muss er dies auf dem amtlichen Formular für Mietzinserhöhungen ankündigen und die entsprechenden Fristen einhalten. Der Mieter kann sich dann bei der zuständigen Schlichtungsbehörde dagegen wehren.

- Das Depot muss auf ein Mietzinskautionskonto eingezahlt werden, das auf den Namen des Mieters lautet.

- Der Kautionszins gehört dem Mieter und muss bei der Auszahlung ebenfalls zurückerstattet werden.

Ob die Mieter die Zinsen schon während des laufenden Mietverhältnisses abheben können, ist von Bank zu Bank verschieden.

- Beim Auszug darf der Vermieter die noch offenen Mietzinse mit dem Depot verrechnen.

- Oft weigern sich Vermieter, bei Ende des Mietverhältnisses das Geld freizugeben. Mieterinnen und Mieter können dann entweder zur Schlichtungsstelle gehen oder ein Jahr warten.

Nach einem Jahr muss die Bank auch ohne Zustimmung des Vermieters auszahlen, falls der Vermieter keine formellen Rechtsschritte (Betreibung, Klage) eingeleitet hat.

Falls der Vermieter Klage oder Betreibung eingereicht hat, darf die Bank das Depot bis zur endgültigen Erledigung des Verfahrens zurückbehalten.

(ge)